Aktuell gilt:
Es wird bei Wohngebäuden zwischen einem
„Verbrauchsausweis“
(Berechnung auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs)
und einem
„Bedarfsausweis“
(Berechnung auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs)
unterschieden.
Objekte bis Baujahr 31.10.1977 ab 5 Wohneinheiten dürfen einen Verbrauchsausweis vorlegen!
Objekte ab Baujahr 01.11.1977 dürfen unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten immer einen Verbrauchsausweis vorlegen!


