Ausschreibung
Eine formelle Ausschreibung von Bauleistungen deckt i.d.R. erhebliche Einsparungspotenziale auf.
Sie erhalten so das wirtschaftlichste Angebot einer Fachfirma unter vergleichbaren Bedingungen.
Bauvertrag
Durch Abschluss eines schriftlichen Bauvertrages mit der ausführenden Firma können "Sicherheitseinbehalte" mit dem Handwerker für die Dauer der Gewährleistung vereinbart werden. Diese können ggf. für die Beseitigung von Ausführungsmängeln anteilig herangezogen werden.
Ausführungsplanung
Eine detaillierte Ausführungsplanung hilft Missverständnisse und Fehler zu vermeiden!
Bauleitung
Eine fachmännische Bauleitung beugt Ausführungsmängeln vor und deckt frühzeitig die Mängel auf, die häufig nicht von einem "Laien" erkannt würden.
Sicherheitseinbehalt
Bedenken Sie, dass es vorkommt, dass die ausführende Firma innerhalb der Gewährleistungszeit "Insolvenz" anmelden muss. In solchen Fällen hätten Sie durch einen Sicherheitseinbehalt eine zusätzliche Rücklage zur Beseitigung möglicher Mängel!
Versicherung
Übersieht der Architekt trotz aller Sorgfalt Ausführungsmängel, so deckt die Versicherung des Architekten derartige Fehler.
Tip: Lassen Sie sich die Gültigkeit der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten vor Beauftragung bestätigen!


